Reinhard SchmoeckelDer ReligionsunterrichtDie rechtliche Regelung nach Grundgesetz und Landesgesetzgebung
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"Dass der Religionsunterricht auch eine rechtliche Seite hat, erfährt der Praktiker erst dann, wenn es Schwierigkeiten gibt. Er kann sich aber auch vorher in diesem Handbuch informieren"
(Amtlicher Schulanzeiger, Ansbach 1966)